Dem Biologen wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit Corona zum Hass aufgestachelt zu haben. Der Fall dürfte weitere Instanzen beschäftigen.

Einer der bekanntesten Impfgegner und Kritiker der Corona–Maßnahmen, der Mediziner, Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi (76), muss am Dienstag im Amtsgericht Plön auf die Anklagebank. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig–Holstein wirft dem umstrittenen Wissenschaftler Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Bhakdi weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Die Anklage legt dem Mikrobiologe zur Last, in einem im Internet veröffentlichten Interview im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.

Außerdem wirft die Anklagebehörde Bhakdi vor, bei einer ebenfalls aufgezeichneten Wahlkampfveranstaltung im September 2021 in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er von der Zulassung von Covid–19–Impfstoffen im Zusammenhang mit einem „Endziel“ sprach. Er habe von einem zweiten Holocaust gesprochen, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS–Herrschaft verharmlost worden sein soll, so die Anklage.

Die rechtliche Wertung der Äußerungen des umstrittenen Mediziners ist juristisch unterschiedlich: Die Staatsanwaltschaft Kiel lehnte es noch ab, Bhakdi wegen Volksverhetzung anzuklagen. Doch die Generalstaatsanwaltschaft zog den Fall an sich und kam zu einem anderen Schluss.

Die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Amtsgericht Plön zeigt, dass man dort nach eingehender Prüfung ebenfalls von einem hinreichenden Tatverdacht ausgeht. Denn nach der Strafprozessordnung beschließt ein Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens nur, wenn ein Beschuldigter hinreichend verdächtig erscheint, eine Straftat begangen zu haben.

Der Sachverhalt gilt angesichts der aufgezeichneten Äußerungen Bhakdis als unstrittig. Im Prozess geht es daher nach Ansicht von Juristen nur um deren rechtliche Bewertung.

Wie immer aber auch das Urteil ausfällt, der Fall dürfte weitere Instanzen beschäftigen. Denn Bhakdi weist jegliche Form der Volksverhetzung von sich. Bei einer Verurteilung nach dem Volksverhetzungs–Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches (StGB) drohen dem Professor im Ruhestand eine Geld– oder Freiheitsstrafe.

Zum Prozess erwartet die Justiz nicht nur zahlreiche Medienvertreter. Sie rechnet auch mit Impfgegnern und Anhängern Bhakdis. Einzelheiten zu den Sicherheitsvorkehrungen wollte ein Gerichtssprecher nicht nennen.

Bhakdis Buch „Corona Fehlalarm?“ war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020. Doch viele seiner Thesen zur Corona–Pandemie wurden von Universitäten und Wissenschaftlern als irreführend oder falsch eingeordnet.

Das rheinland–pfälzische Wissenschaftsministerium prüft, dem Mediziner die Führung seines Professorentitels zu untersagen. Bhakdi war Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz. Das Verfahren ruhe bis zum Ergebnis des Strafverfahrens, sagte ein Sprecher.

Statuiere Hier und Heute ein Exzempel und du hast bei zukünftigen politisch verordneten Pandemien keine Kritiker, weil moderne Scheiterhaufen immer noch eine große Wirkung auf die Massen haben.

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