
Beamter müsste man sein. Zumindest in diesen Tagen. Denn jetzt gibt es für diese Personengruppe fette Rückzahlungen. Viele Beamte erhalten demnach Nachzahlungen von über 10.000 Euro. Doch was ist der Grund dafür?
Neulich ging es noch um das Bürgergeld, das diesen Monat endlich ausgezahlt wird. Das sind jedoch nur „Peanuts“ im Vergleich zu den Nachzahlungen, die Beamte jetzt bekommen. Bis zu fünfstellige Beträge sind dabei möglich. Der Grund, so heißt es, sei die Inflation. Aber betrifft diese nicht alle? Wir wollen keinen Neid schüren, finden aber schon: 10.000 Euro sind ein echter Knaller.
Lohnerhöhungen bekommen in diesen Tagen viele Beamte: und zwar genau 1,7 Millionen. Die Anzahl der Kinder und der Wohnort spielen dabei zwar mit hinein, jedoch erhöht sich das Gehalt für alle von ihnen. Angesichts der exorbitanten Preise, mit denen wir in letzter Zeit leben mussten, ist das mehr als verständlich. Sind zwei Stellen vor dem Komma aber nicht ein wenig über das Ziel hinausgeschossen? Andere bekommen nämlich gar nichts. Ein beamteter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat nun eine enorm hohe Nachzahlung für seine Lohnerhöhung erhalten: 10.171 Euro. Öffentlich sagte er nun, dass er sich dafür schäme. Sogar ihm selbst komme das ungerecht vor.
Die offizielle Begründung lautet, dass Bedienstete des Staates – sprich: Beamte – dazu in der Lage sein sollten, sich die steigenden Mieten leisten zu können. Selbstverständlich – aber das sollte doch jeder ehrliche Bürger. Es ist gut, wenn sich der Staat um „seine Leute“ kümmert. Aber was ist mit denen, die nicht Lehrer oder Polizist sind? Zumal wiederum nicht alle Lehrer verbeamtet sind. Lage sein sollten, sich die steigenden Mieten leisten zu können. Selbstverständlich – aber das sollte doch jeder ehrliche Bürger. Es ist gut, wenn sich der Staat um „seine Leute“ kümmert. Aber was ist mit denen, die nicht Lehrer oder Polizist sind? Zumal wiederum nicht alle Lehrer verbeamtet sind.
Beamte kamen schon vor dieser Lohnerhöhung in den Genuss großer Vorteile. Sie zahlen beispielsweise keine Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Da fragt man sich, ob es überhaupt Nachteile in Beamten-Berufen gibt. Ja, die gibt es dann doch. Zum Beispiel können Beamte vom Staat versetzt werden. Wenn dieser der Meinung ist, dass jemand in einem anderen Bundesland besser aufgehoben ist, dann hat der Beamte diesem Befehl Folge zu leisten. Außerdem dürfen Verbeamtete nicht streiken.
Ein paar wenige Nachteile hat der Beamten-Beruf demnach also doch. Allerdings hat kaum jemand in den letzten Monaten solche Lohnerhöhungen erfahren wie Beamte. Und wenn diese Erhöhungen dann im Nachhinein auf einen Schlag ausgezahlt werden, ist schon mal so eine Super-Summe von über 10.000 Euro drin.
Wie heißt ein altes deutsches Sprichwort?
„Den seinen gibt es der Herr im Schlaf.“
Mai 7, 2023 at 11:52 am
Auch wenn ich diesen Beiträgen gerne folge, muss ich doch mal ein (ernstes) Wörtchen einwenden.
Ja, auch ich zähle zu den Beamten (Bund), und muss zugeben, es hat schon so seine Vorteile.
Daher Augen auf bei der Berufswahl.
Was sich allerdings hier so an Ammenmärchen auftun…. früher hieß es noch „Land der Dichter und Denker“, heute wohl eher „Land der Schmierfinken und Märchenerfinder“.
Beamte zahlen sehr wohl Krankenversicherung, Pflegeversicherung und -ja auch dies – Rentenversicherung – allerdings heisst das bei Beamten nicht Rentenversicherung sondern Pensionskasse. Im Gegensatz zu den „zivilen“ Arbeitnehmern, welche z.Zt. 9,3% Rentenversicherungsbeitrag zahlen (den Rest zahlt nämlich der Arbeitgeber) zahlt ein Beamter 20,02% +x (abhängig ob Bundes- oder Landesbeamter) seiner Bezüge in die jeweilige Pensionskasse ein. Da ist nix mit Arbeitgeberanteil.
Bezüglich des oben genannten Betrages von 10.171€: dies ist eine Nachzahlung für zwei Jahre (24Monate), obwohl das Bundesverfassungsgericht die angewendete Ortszuschlagregelung der Landesregierungen und der Bundesregierung ab 2020 für verfassungswidrig eingestuft hat.
Bei Beamten muss der Dienstherr entsprechend dem Dienstort einen Ortszuschlag zahlen, da die Dienstbezüge eines Beamten grundsätzlich gleich sind, egal ob jemand in Berlin, Düsseldorf, Köln oder in einem kleinen Kaff jwd Dienst leistet. Dies hat der Dienstherr jedoch versäumt – sprich, er hat sich geweigert und die Gesetzeslage ignoriert. Jetzt bekommt besagter Beamter diese rechtswidrig nicht gezahlten Bezügeanteile (Ortszuschlag) nachbezahlt, aber in der Höhe auch nur, weil er zwei Kinder hat.Ohne die Kinder auf der Lohnsteuerkarte betrüge die Erhöhung sage und schreibe 2,8% Brutto. Dies entspricht einem „Inflationsausgleich“ von 1,7% Netto von der aktuellen Inflationsrate von 18,7%.