
Nachdem ein Vater einen Eilantrag gegen die Critical Race Theory (CRT) im Klassenzimmer seines Sohnes gestellt hat, hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die rassistische Theorie in Berliner Klassenzimmern erlaubt ist.
Das Gericht argumentiert, dass Kindern „grundsätzlich zugemutet werden sollte, mit den Ansichten und Werten einer pluralistischen Gesellschaft konfrontiert zu werden – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen.“
Die Kritische Rassentheorie, die zuerst in den Vereinigten Staaten populär wurde, gibt es in verschiedenen Ausprägungen, wird aber im Allgemeinen als antiweiße Hasstheorie definiert, die postuliert, dass weiße Gesellschaften von Natur aus rassistisch sind und Minderheiten systematisch unterdrücken. Die Theorie entsteht in den USA trotz Programmen wie Affirmative Action, Billionen, die in den letzten Jahrzehnten in die Innenstädte geflossen sind, um die Bildungsergebnisse von Minderheiten zu verbessern, Programmen von Universitäten und Unternehmen zur Einstellung von Minderheiten unter Ausschluss von Weißen durch Diversity, Equity and Inclusion (DEI), staatlicher Diskriminierung von Weißen und sogar der Bevorzugung von Minderheiten gegenüber Weißen bei der medizinischen Versorgung.
Obwohl CRT in Deutschland nicht so weit verbreitet ist, wird es zunehmend in die Klassenzimmer integriert, insbesondere von aktivistischen Lehrern, die von progressiven Trends in den USA und Großbritannien beeinflusst sind.
In den USA wurden Bücher wie „Not My Idea“ in Klassenzimmern beworben, in denen den Lesern erklärt wird, dass „Weißsein“ die Weißen dazu treibt, „Deals mit dem Teufel“ für „gestohlenes Land, gestohlene Reichtümer und besondere Vergünstigungen“ zu machen. In dem Buch wird auch behauptet, dass Weiße „das Leben ihrer Freunde, Nachbarn, Angehörigen und aller farbigen Mitmenschen zum Zwecke des Profits endlos durcheinanderbringen“ dürfen.
In Cupertino, Kalifornien, wurden Drittklässler aufgefordert, sich selbst auf einer Skala von „Macht und Privilegien“ auf der Grundlage ihrer Rasse einzuordnen, und an Schulen in Buffalo, New York, wurde den Schülern beigebracht, dass „alle Weißen“ den „systemischen Rassismus“ aufrechterhalten. Das Programm verlangte auch, dass Kindergartenkinder ein Video von toten schwarzen Kindern sehen, mit der Warnung, dass „rassistische Polizei und staatlich sanktionierte Gewalt“ dafür verantwortlich seien.
Das Bildungsministerium des Bundesstaates Arizona verteilte außerdem „Gleichstellungs-Toolkits“ an Schulen und behauptete, dass bereits Säuglinge im Alter von drei Monaten Anzeichen von Rassismus zeigen und bis zu ihrem fünften Lebensjahr „stark zugunsten der Weißen voreingenommen“ bleiben.
Gericht entscheidet, dass geschlechtsneutrale Sprache auch in deutschen Klassenzimmern erlaubt ist
Im Rahmen des Eilantrags in Deutschland versuchte der Vater auch, den Zwangsunterricht in geschlechtsneutraler Sprache in der Schule seines Sohnes zu stoppen, doch das Gericht wies auch diesen Antrag zurück, wie die Berliner Zeitung berichtet. In der deutschen Sprache gibt es Wörter sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Form, und dies gilt auch für Berufe. So gibt es zum Beispiel das Wort „Lehrer“ sowohl in der männlichen (Lehrer) als auch in der weiblichen (Leherin) Form. Linke Aktivisten und Feministinnen haben versucht, die Sprache in Richtung einer geschlechtsneutralen Form zu verändern, was zu Wörtern wie Lehrperson oder Lehrer*innen geführt hat, die beide Geschlechter in einem Wort bezeichnen.
Ein solcher Schritt ist in der deutschen Gesellschaft sehr umstritten, und Politiker, Wissenschaftler und die Medien führen eine hitzige Debatte über die Versuche, die deutsche Sprache zu verändern.
In dem Fall in Berlin argumentierte das Gericht, dass die Verwendung von geschlechtsneutraler Sprache für Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblätter „den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien“ nicht überschreitet.
Schulen sind nach deutschem Recht zur politischen Neutralität verpflichtet, aber das Gericht wies auch die Behauptung zurück, die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache sei politisch motiviert. Der Vater argumentierte, die geschlechtsneutrale Sprache stehe im Widerspruch zu den Anforderungen des Deutschen als Amtssprache. Das Gericht stellte fest, dass „die Schulleitung den Lehrern ausdrücklich erlaubt hat, im Unterricht geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden und gleichzeitig deutlich darauf hingewiesen hat“, dass „die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess beachtet werden müssen“.
Das Gericht schrieb, dass die geschlechtsneutrale Sprache „keine politische Meinungsäußerung beinhaltet und darüber hinaus heutzutage sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung der geschlechtsneutralen Sprache eine politische Zuordnung zulässt.“
Der Vater ist mit dem Urteil nicht einverstanden und sagte der Berliner Zeitung: „Einerseits sagt das Gericht, dass die amtliche Schreibweise verbindlich ist und widerspricht damit eindeutig der Senatsverwaltung, die eine Verbindlichkeit mangels eines Umsetzungsaktes abgelehnt hatte. Andererseits (so das Gericht) soll jeder Lehrer im Unterricht mit Sternchen schreiben und sprechen dürfen, abweichend von der amtlichen Rechtschreibung.“
Der Vater sagte, wenn der Lehrer eine bestimmte Form der Sprache verwende, entstehe bei den Schülern ein Druck, sich anzupassen. Der Vater sagte, dass sein Sohn sowohl von Lehrern als auch von Mitschülern schikaniert wurde, weil er sich weigerte, im Unterricht geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden, und dass er mehrfach gezwungen wurde, geschlechtsneutrale Wörter zu schreiben.
März 30, 2023 at 12:14 pm
Die CRT ist schon eine sehr bemerkenswerte Rassenlehre, bloß ist sie alles andere als „kritisch“!!
Die CRT sagt aus, daß das Verhalten eines Menschen in seiner Rasse begründet ist.
Denn, den Angehörigen der weißen Menschenrasse werden ganz bestimmte Verhaltensweisen zugeschrieben, den Angehörigen der anderen Menschenrassen („POC“) andere.
Aber ist das nicht genau die These, gegen den alle „Fortschrittlichen“, „Modernen“, Linken Sturm gelaufen sind seit 1945 ??
Menschliches Verhalten sollte ja nur durch Erziehung und „Milieu“ entstehen.
Anlagen zu Fähigkeiten und Verhalten gäbe es überhaupt nicht, da könne nichts vererbt werden. Und schließlich: „Rassen“, das gäbs gar nicht, sei nur ein „Konstrukt“ !