
„Wie Sie wissen, hat Deutschland einen erheblichen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine und anderen Weltregionen zu verzeichnen. Auch die Stadt Lörrach und der Landkreis sind zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet.“
Wenn der Brief Ihres Vermieters so anfängt, wissen Sie, dass er nichts Gutes verheißt. Und in der Tat verschickte die Wohnbau Lörrach vergangene Woche den im Netz kursierenden Brief an die Mieter in einer ihrer Liegenschaften. Eine Pressemitteilung der Stadt bestätigte dies.
„Zur Unterbringung verpflichtet“? Schön und gut, aber doch nicht auf Kosten der Einheimischen? Doch, denn wie die Stadt Lörrach weiter mitteilte, liege ihr Zuweisungsschlüssel für das Jahr 2023 bei 356 Flüchtlingen. 2022 seien in Lörrach bereits 638 Personen „mit Fluchthintergrund“ aufgenommen worden, der überwiegende Teil aus der Ukraine.
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Um genügend Platz für Neuankömmlinge zu finden, sollen nun die rund 40 bisherigen Mieter der betroffenen Liegenschaft ausziehen. Die Wohnanlage soll dann rund 100 Flüchtlingen Platz bieten. Als Ersatz versprach man den Mietern, „zeitnah modernere und bezahlbare Wohnraumangebote“ zu unterbreiten. Den Umzug der betroffenen Mieter werde man logistisch und finanziell unterstützen.
Dazu, warum die Wohnbau Lörrach ihre Flüchtlingsunterkunft unbedingt in bereits bewohnten Gebäuden unterbringen will, hieß es, dass es sich um Wohnungen handele, die am Ende ihres Lebenszyklus stünden. Ihr Abbruch und Ersatzneubau sei für die nächsten Jahre sowieso vorgesehen gewesen.
Was Flüchtlinge in Gebäuden verloren haben, die bald abgerissen werden, erschließt sich hieraus nicht. Eine Vermutung wäre, dass die Stadt Lörrach Konflikte zwischen Einheimischen und Zuwanderern vermeiden möchte und die Gruppen vorsorglich lieber trennt. Und bis die alte Liegenschaft wirklich abgerissen werden muss, sind vielleicht schon neue Wohnungen aus dem Boden gewachsen. So geht eben modernes Migrationsmanagement.
Februar 23, 2023 at 9:57 am
Im „focus“ wird geschrieben daß die Ersatzwohnungen 11 Euro / Quadratmeter an Miete kosten. Das zahlt kein Amt. Ämter (Sozialämter, Jobcenter uv.mehr) müssen ja diese Wohungen auch genehmigen und üblich sind Quadratmeterpreise von 5 – 6 Euro. Ist die Wohnung teurer, muß der Arme die Differenz zwischen dem, was das Amt übernimmt, und was der Vermieter will, selbst zahlen.
In diesem Fall wird man eine Ausnahme machen, aber ich kann mir sehr wohl denken daß diese Ausnahme zeitlich begrenzt ist; daß es also für die „Zwangsumgezogenen“ heißt: Wir übernehmen die 11 Euro /Quadratmeter – Miete, aber nur für … fktiv …. ein oder zwei Jahre.
Danach geht das üble Spiel von Neuem los.
Februar 22, 2023 at 11:44 am
Irgendwas ist da faul. Ich bezweifele daß preisgünstige Ersatzwohnungen für die derzeitigen Mieter bereit stehen. Wenn dem so wäre, hätte man ja da die „Flüchtlinge“ einquartieren können, das hätte sicherlich nicht so viel Aufmerksamkeit und damit zusammenhängend. sozialen Unfrieden produziert.