
Die realen Verdienste in Deutschland sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 4,1 % gesunken. Dies geht aus den am Dienstag veröffentlichten vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes Destatis hervor.
Ein Rückgang der Realeinkommen bedeutet, dass die Lohnerhöhungen nicht mit der steigenden Inflation mithalten können, wodurch die Kaufkraft sinkt. Das vergangene Jahr war das dritte Jahr in Folge, in dem die Reallöhne gesunken sind.
„Die hohe Inflation hat zum größten Verlust bei den realen Arbeitnehmerverdiensten seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 geführt.“ Destatis schreibt, dass die Verbraucherpreise im vergangenen Jahr um 7,9 Prozent gestiegen sind.
Gleichzeitig stiegen die nominalen Verdienste in dem Land im Jahr 2022 um durchschnittlich nur 3,4 Prozent. Diese Zahl berücksichtigt den Bruttomonatsverdienst der Arbeitnehmer einschließlich der Zuzahlungen, erläuterte Destatis.
Europas größte Volkswirtschaft hatte im vergangenen Jahr eine Rekordinflation zu verzeichnen, die auf einen Anstieg der Energiepreise zurückzuführen war, der durch sinkende Lieferungen aus Russland infolge der Sanktionen gegen die Ukraine ausgelöst wurde. Probleme bei der Wartung der Pipelines und die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines haben die Versorgungsengpässe weiter verschärft. Letzten Monat sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck, dass die deutsche Wirtschaft einen starken Abschwung vermeiden werde, aber in eine technische Rezession eintreten werde.
Februar 8, 2023 at 4:54 pm
Die Menschen haben noch nicht erkannt, was auf die „brd“ zukommt:
Die Konzerne verlagern ihre Produktion in Länder, die nicht so selbstmörderisch verwaltet werden. Die Betriebe im Land schließen nach und nach. Die Folge ist Arbeitslosigkeit, weitere Inflation, massive Steuererhöhungen, Einschränkungen bei der Lieferung von Lebensmitteln, Kraftstoff, Medikamenten. Die Bauern können nicht mehr wettbewerbsgerecht produzieren, wenn die Preise für Kunstdünger, Agrarchemikalien, Saatgut und Diesel explodieren.
Grundgesetz,
Art. 56: „Das Wohl des Deutschen Volkes …“
Art. 20: „Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, …“