
Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) will Windkraftbetreiber dazu bringen, Kommunen an Gewinnen zu beteiligen.
„Die Bereitschaft der Gemeinden, Windräder im Wald zu genehmigen, wird sehr stark davon abhängen, ob die Erträge auch der Gemeinde zugutekommt“, sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.
„Wir prüfen derzeit eine Gesetzesinitiative, die eine Pflichtbeteiligung der Gemeinden vorsieht, weil das die Akzeptanz deutlich erhöhen wird“, so Willingmann. „Das hat Mecklenburg-Vorpommern bereits vorgemacht.“
Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet Windkraftbetreiber bereits, Standort-Kommunen von Windanlagen finanziell an Gewinnen zu beteiligen. Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht zudem das Pauschalverbot von Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern gekippt – auch in anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt dürften solche Generalverbote damit vom Tisch sein.
„Ich halte das Aufstellen von Windrädern im Wirtschaftswald für sinnvoll, wenn die Betroffenen einverstanden sind“, sagte Willingmann der MZ. „Das gilt insbesondere dort, wo es im Wald schon große Schäden durch den Klimawandel gibt. Dieses Instrument zählt zu dem Mix an Maßnahmen, die durch den russischen Angriffskrieg und die Energiekrise neu bewertet werden müssen.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe nun Rückendeckung, so Willingmann.
November 11, 2022 at 9:51 am
Die „Alternativen“ sind nicht wettbewerbsfähig: sie müssen durch Milliarden-Subventionen des Steuerzahlers gepäppelt werden, und oft genug muß der erzeugte Zappelstrom verschenkt oder sogar durch Zuzahlung exportiert werden (“ … denn der Wind kann nicht lesen!“).
Durch eine extremismusartige Eskapade werden aber den subventionierten Konzernen gegenwärtig riesige Gewinne zugeschoben:
Der Strompreis wird dem Verbraucher nach dem teuersten Anbieter angedreht, nicht etwa nach den Kosten der Erzeugung! Der Teuerste ist gegenwärtig das Gaskraftwerk, da durch die US-verhängten Wirtschaftssanktionen der Gaspreis ruinös angestiegen ist.