Deutschland ist ein einem Tollhaus.
Und das ist noch beschönigend ausgedrückt.

Wie am Donnerstagabend bekannt wurde, will die gemeinsam mit Ali B. in den Irak geflohene Familie des Verdächtigen zurück nach Deutschland kommen. Nach Informationen von hr-iNFO soll der ältere Bruder von Ali B. dies dem kurdischen TV-Sender Rudaw mitgeteilt haben. Rechtlich gibt es da allerdings Probleme: Wie die Stadt Wiesbaden erklärte, ist das Aufenthaltsrecht nach der plötzlichen Ausreise erloschen. Eine erneute Einreise sei zwar legal, jedoch nur mir gültigem Visum oder einem neuen Asylantrag möglich.

Man sollte der Stadt Wiesbaden mitteilen, dass der Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die Familie nur noch eine Duldung hatte.
Also wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und die Familie freiwillig ausreiste, wieso soll dann das Recht auf erneute Einreise und einem neuen Asylantrag bestehen?