Pem (vollständiger Name der Redaktion bekannt) wurde Zeugin eines Vorfalls, den sie nicht fassen kann. Ihr 20-jähriger Nachbar hat sich auf der Plattform „willhaben“ einen Tisch gekauft. Aufgrund des Gewichts und der Sperrigkeit des erstandenen Produkts hat der Verkäufer – ein Freund des Käufers – angeboten, gemeinsam mit drei anderen jungen Burschen beim Tragen zu helfen. Das Problem: Sie sind der Finanzpolizei aufgefallen, da aktuell am Wohnort des Käufers ein Haus gebaut wird und sich dort Baustellen befinden.
Als die fünf jungen Männer schließlich beim Zielort ankommen, fährt die Finanzpolizei zufällig vor und fragt nach, ob die Helfer angemeldet seien. Als sich Verwirrung breitmacht, klärt der Beamte auf. Nachbarschaftshilfe sei nur erlaubt, wenn es sich um ein Familienmitglied handelt. Ist dies nicht der Fall, müsse man sich beim Finanzamt als Helfer anmelden.
Auf Pems Nachfrage beim zuständigen Amt wurde sie an eine Hotline vermittelt, wo aber die Mitarbeiter, laut eigenen Worten, keine Ahnung von dieser Thematik haben. Die jungen Burschen, die sich alle freundschaftlich kennen und bloß einen Tisch ins Haus tragen wollten, wurden mit einer saftigen Geldstrafe von vier Mal 750 Euro (insgesamt 3.000 Euro) belegt – aus Kulanz ließ der Finanzpolizist einen der Männer davonkommen.
Pem versteht, dass „Unwissenheit nicht vor dem Gesetz schützt“, sagt aber: „So etwas müsse man doch den Bürgern sagen. Das weiß doch keiner.“ Laut des beteiligten Finanzbeamten gehe dieses Gesetz auf eine Geschichte zurück, die sich wie folgt zugetragen hat:
‚Ein Mann habe seinem Nachbarn beim Hausbau geholfen und sich derart schwer am Rücken verletzt, sodass er seither im Rollstuhl sitzt. Die Versicherung soll sich geweigert haben, finanzielle Hilfe zu leisten.‘
„Wenn das stimmt, wie sieht es dann mit dem ‚Einkaufssackerl‘ der Nachbarin aus? Oder mit den Pfadfindern? Darf ich einer Frau über die Straße helfen?“, fragt sich Pem entrüstet. Sie gibt auch zu bedenken, dass es sich bei den Bestraften um junge 20-Jährige handelt, für die diese Strafe finanziell ein harter Schlag ist. Nur, weil sie helfen wollten.
Nachstehend das Posting Pems. Sie hat sich bezüglich der Strafsumme auf die erwähnten 3.000 Euro nach oben korrigiert.
Der Grat im Gesetz zwischen Nachbarschaftshilfe, Schwarzarbeit und Freizeitaktivität verschwimmt und ist nicht vollends geklärt. Gesetzlich existiert die Nachbarschaftshilfe nicht. Ein Sprecher des Finanzministeriums möchte sich zum aktuellen Beispiel nicht konkret äußern, sagt aber, dass jeder Einzelfall genau zu prüfen und es eine Frage der Beweisführung wäre. „Handelt es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit, bei der man Gegenleistungen erhält, oder nicht? In der Branche der Möbelpacker fällt uns in letzter Zeit aber auf, dass es verstärkt mehr Nichtmeldungen und daher keine Abgabenleistungen gibt.“
Das berühmte „Sackerlrauftragen“ sei davon nicht betroffen, jedoch möchte das Amt Fairness erhalten; deshalb die Strafen: „Es wäre ein Wettbewerbsnachteil gegenüber legalen Speditionsfirmen, wenn Möbelpacker, die keine Abgaben leisten, diese Arbeit verrichten.“
Um sicherzugehen, empfiehlt der Sprecher, sich bei der Bauarbeiter- und Urlaubsabfertigungskasse (BUAK) zu melden, sollte man Freunden oder Bekannten beim Möbelschleppen helfen wollen.
Auch in Österreich wird es keinen Widerstand geben, sich zu helfen und zu unterstützen steht unter Strafe, natürlich nur für die Einheimischen…
November 25, 2017 at 7:29 am
.. irgendwie hat man lantgsam das Gefühl, sich handfest undnachhaltig gegen diesen willkürlichen*, völlig entfesselten Staat zu wehren, der unser Feind ist!
Südtoiroler Methoden scheinen angemessen … siehe das schöne Lied „Ich spreng‘ den Mast in Südtirol ….“, sicher bei YT zu finden …
*die jüdische Spitzfindigkeit, dreimal um die Ecke gedacht und irgendwie hingequält unserer (???) Justiz ist ja für den Bürger schon sehr lange kaum mehr vernünftig nachzuvollziehen!
November 25, 2017 at 8:20 am
Bei den Ösis heißt die Firma Finanzpolizei und in Deutschland Zollamt, die tagtäglich auf der Suche nach Opfern sind, denen sozusagen wegen angeblichen Unterschlagungen von Lohn- und Versicherungsleistungen das Letzte Hemd ausgezogen werden kann und darunter fallen selbstredend auch Nachbarschaftshilfen so der Fall eines Bekannten, bei dem die Nachbarschaft freundlich half, einen Einzug in das neu erbaute Haus wegen drohendem Unwetter etwas flotter zu gestalten und allen viel auf, dass ein dunkler Opel Vectra gegenüber stehen blieb und der Fahrer nebst Beifahrer nach dem aussteigen mit ihren Handys und ner Kamera so taten, als wenn sie Landschaftsfotos machen wollten und danach wieder das Weite suchten nur stellte sich am Abend bei der fröhlichen Grillrunde heraus, dass die Beiden vom Zollamt waren und auf der Suche nach illegaler Schwarzarbeit zufällig ausgerechnet deutsche Häuslebauer dieser „Straftat“ überführen wollten denn es kam zur Störung der lustigen Nachbarschaftsrunde eben durch diese beiden Herren die im Schlepptau zwei Damen vom hiesigen Ordnungsamt mitführten um gestärkt durch die weibliche Begleitung besonders amtsmäßig zu wirken und lautstark ihre Forderung nach Ausweispapieren, Baugenehmigungen und Eigentumsnachweisen kundtaten da der Verdacht vorlag, dass behördlich nicht genehmigte Handlungen begangen wurden und so kam es wie es kommen musste, mein Bekannter stellte sich schützend und durchaus schon durch seine Körpermaße drohend wirkend vor seine Nachbarn und forderte die Bagage auf, sich mit ihren Amtsausweisen nebst Bestallungsurkunden zu legitimieren denn ansonsten würde er die drolligen Vier vorläufig wegen Amtsmißbrauch und Nötigung im Amt auch mit Gewaltanwendung vorläufig festnehmen und bis zum Eintreffen der Wortmarke Polizei in seinen Keller sperren da er als Souverän und Eigentümer eines Staatszugehörigkeitsausweises dazu berechtigt ist oder die Vier lustigen Strolche verlassen sein Grundstück und siehe da, die Vier zogen wortlos ab und fuhren nicht ohne vorher selbst dokumentiert zu werden in die Dunkelheit und mit dieser Geschichte soll betont werden, Widerstand lohnt sich und angebliche Amtspersonen können zweifellos mit ihren eigenen Waffen vernichtend geschlagen werden.
November 25, 2017 at 8:40 am
Selbst ohne die Prophezeiung des Mühlhiasls – wonach eine Zeit kommen wird, in der die Regierungen eine Menge Gesetze erlassen werden, sich aber keiner mehr daran halten wird – ist es m. A. völlig klar, dass dieses Gesetz ein Unding ist, das zu befolgen hirnrissiger wäre als ihm sich zu verweigern.
November 25, 2017 at 9:27 am
Für den Dt. Staat – Steuern u. Abgaben für Alles u. Nichts von seinen ausgebeuteten Bürgern herauszupressen, ist weit wichtiger als Nachbarschaftshilfe ! Für Millionen fordernden moslimische Zuwanderer werden für IST u- FOLGEKOSTEN jährlich ca 35 Milliarden Euro u. für marode Infrastruktur, Öffentl. Gebäuden ect werden ebenfalls ca 30 Milliarden Euro ge- braucht ! Das Geld kommt immer noch ausschließlich von den malochenden Staatsbürgern u. Steuerzahlern !
November 25, 2017 at 11:34 am
Hat dies auf Udos Blog rebloggt.
November 25, 2017 at 11:35 am
Ich verstehe die „menschen “ nicht. WER STELLT SICH DENN FREIWILIG U N T E R Solche gesetze??? Für mich als Mensch gekten diese nicht ! Gott erschuf den menschen, der MENSCH STAATEN; DIE STAATEN GESETZE; DAS GESTEZ DIE PERSON… ein Mensch kann NIEMALS UNTER dem von ihm geschaffenen stehen!!! wenn ich einen roboter baue, steht dieser auch nicht ÜBER mir !! es ist letzten endes HANDELSRECHT ( UCC) und mann kann drt sehr nett aus diesem SYSTEM ausstiegen, ganz legal und sie sind plötzlich ncict mehr zuständig für einen !
Jeder nimmt zum beispiel an: die POLIZEI sei für die BÜRGER da! FALSCH !! sie ist dazu da, um dsfür zu sorgen das das Rechtssstem geschützt wird und ihr euch DARUNTER befindet, steht ihr darüber sind sie NICHT MEHR ZUSTÄNDIG !!! geht mal hier rauf, lest die dokumente durch, es ist der anfang, gut erklärt ! wenn ihr in die dokumenten downloads geht, habt ihr das gesamte rüstzeug, nachdem ihr EUCH SCHLAU GEMACHT HABT !!!
http://gclc-kaernten.bplaced.net/wordpress1/?page_id=205
November 25, 2017 at 12:11 pm
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
November 25, 2017 at 1:05 pm
@ Paule
Stimmt haar genau, mit dem Widerstand gegenüber diesem kaputten System der BRiD hat man Erfolg, wenn man es auch konsequent durchzieht und richtig anwendet‼‼
Es ging bei mir damals um die Zwangs-Gebühren der Juden verseuchten Rundfunkanstalt ARD + ZDF!!
Da diese mir nicht mit einer Schein-Gerichtsvollzieherin beikommen konnten, da hatte das ARD + ZDF versucht, durch ein Schein-Finanzamt an ihrer rechtswidrigen Kohle zu kommen, was gründlichst ins Höschen gegangen ist.
Dann hatte ich flugs das Schein-Finanzamt mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, die ich mit reichlichen Paragrafen gespikt hatte und als abschließende Körnung, mit einer gleichzeitigen Mitteilung an die Russische Föderation der Staatsanwaltschaft der Militärregierung androhte und wie durch ein Wunder, war dann Ende und Aus‼ 😀 😀
Mit deutschem Gruß
November 25, 2017 at 2:13 pm
Hat dies auf pinocchioblog rebloggt.
November 25, 2017 at 4:08 pm
Ja du hast recht diese Besatzungsverwaltung die sich Staat NENNT
hat nur einen Auftrag dem gesamten Deutschen Volk zu schaden und zu unterdrücken.
November 25, 2017 at 4:30 pm
Hier das „Südtiroler-Lied“:
Melodie: „Ich schieß den Hirsch…
“
http://www.ingeb.org/Lieder/ichspren.html
November 25, 2017 at 4:33 pm
Na sowas.
Dann zählen Vergewaltigungen durch negroide oder islahme Fick-Viecher vermutlich ebenfalls zur „Nachbarschaftshilfe“ und sind steuerpflichtig für die Köterrasse.
Wer sich in seiner Straße umblickt, kann -egal in welche Richtung er blickt- sofort das nächste Müllkommens-Center erkennen, in die dieser Abschaum von sog. „Volksvertretern“ abgeladen wird, die dann sofort beginnen, raubend, vergewaltigend und mordend durch unsere Städte zu marodieren.
November 25, 2017 at 10:28 pm
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
November 25, 2017 at 10:59 pm
Hat dies auf Manfred O. rebloggt.
November 26, 2017 at 3:41 pm
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus dem ROT ROT GRÜNEN Berlin.
In den großen Schulferien (Sommerferien) hatten Eltern mit der Zustimmung der Schulleitung den Klassenraum ihrer Kinder “unentgeltlich, einschließlich Materialbereitstellung,“ komplett renoviert, weil die Senatsschulverwaltung angeblich kein Geld dafür hat. Nicht mal um defekte Glühbirnen / Energiesparlampen auszutauschen. Die bringen die Kinder schon von zu Hause mit.
An der Renovierung hatten sich alle Eltern der Klasse beteilig, entweder finanziell um die Materialien zu kaufen, während andere Eltern die Malerarbeiten und wieder andere Kleinreparaturen durchgeführt haben. Die Klasse war anschleißend wie NEU.
Und ca. ½ Jahr Später bekommen die Eltern ein Anzeige vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung. Mit der Begründung: Sie hätten damit ansässigen Firmen die Arbeit weggenommen, die für diese Leistung auch Steuern hätten entrichten müssen. Außerdem hätten die Arbeiten vom Eigentümer (Land Berlin) ausgeschrieben und von autorisierten Firmen durchgeführt werden müssen.
Meine Tochter ging damals auch in diese Schule, so dass ich auch davon betroffen war. Ich habe bei mir auf Arbeit unseren Anwalt davon erzählt, und der hat diese Anzeige(n) dann niedergeschlagen, indem er eine Gegenklage gegen das Land Berlin in Aussicht gestellt hat.
Normalerweise hätte sonst jeder Beschuldigte selbst gegen die Anzeige auf Steuerhinterziehung klagen müssen. Durch die angedrohte Gegenklage wurde der Vorgang von den Behörden insgesamt Ad acta gelegt.
Aber noch ein Beispiel wozu im ROT ROT GRÜNEN Berlin – Behörden (un)fähig sind.
Vor derselben Schulen befindet oder besser gesagt befand sich ein ca. 80jähriger Kastanienbaum, an den irgendwelche Idioten mit schwarzer Farbe ein Hakenkreuz gesprüht hatten.
Jemand muss dann versucht haben das Hakenkreuz mit Lösungsmittel zu entfernen, wodurch es noch besser zu sehen war. Und plötzlich, eines Tages war der Baum wag. Worauf ich eine Anzeige gegen Unbekannt gemach habe.
Man hat ja offensichtlich einen 80jährigen großen gesunden Kastanienbaum gefällt, nur weil darauf ein Hakenkreuz zu sehen war, und damit das keiner sehe soll.
Statt das Hakenkreuz zu entfernen zu versuchen, hätte man es auch übermalen können, aber niemals deswegen den Baum fällen.
Kurzum, ich bekam kurz darauf eine Vorladung betreffs meiner Anzeige wegen Baumfällung.
Nichts Böses ahnend bin ich hingegangen und habe meine Tochter mitgenommen.
Ich dachte ja, es geht noch einmal um die Schilderung des Sachverhaltes bzw. um mich über den Ermittlungsstand zu informieren.
Ermittelt wurde, aber gegen mich.
Meine Tochter wurde in einen anderen Raum gebracht, mir wurden Handschellen angelegt und dann wurde ich verhört –
zum Tatbestand: Verherrlichung verbotener Symbole. “Da ich gegen die Beseitigung eines öffentlich sichtbaren Hakenkreuzes Beschwerde eingelegt hätte.“
Vollkommen gesetzeswidrig, (ohne im Beisein eines Anwaltes oder eines Erziehungsberechtigten) wurde auch meine Tochter verhört / ausgefragt . . . nach meinem Bekanntenkreis, worüber wir zu Hause sprechen und, und, und . . . einschließlich intimer dinge.
Offensichtlich wollte man meine Tochter einschüchtern, indem man sie durch den Raum geführt hat wo ich verhört wurde . . .
[. . .]
So nach dem Moto, deiner Mama wird nichts passieren wenn du uns alles erzählst.
Doch das ging für die Beamten voll daneben. Indem meine Tochter zu mir sagte:
“Hey Mama das ist ja toll was die hier mit dir machen. Wie auf der Party . . . “
Ich will das jetzt nicht weiter schildern.
Meine Tochter haben sie daraufhin wider zurück gebracht und über einen Lautsprecher musste sie mit anhören wie ich gestöhnt und gequiekt haben, währen die mich fertiggemacht haben.
Das Ganze ging etwa 2 ½ Stunden
Zuerst haben sie meine Tochter gehen lassen die dann vor dem Gebäude auf mich gewartet hat.
Mir hatte man nahe gelegt meine Anzeige zurückzuziehen und mich zum Stillschweigen zu verpflichten. Was ich in diesem Fall zugesagt habe. Worauf man mich von der Arretierung an der Gitterwand gelöst hat und dann ein entsprechendes Schriftstück unterzeichnen musste.
Dann wurde ich von 2 Personen begleitet auf die Straße geführt wo meine Tochter auf mich wartete.
November 26, 2017 at 8:47 pm
Ich like nicht weil mir die Folter gefällt, sondern weil du den Mut hast es öffentlich zu machen…
Sollte dir oder euch ähnliches widerfahren, sagt es mir, ich mach es öffentlich
November 27, 2017 at 9:53 am
Ich hoffe diese „Beamte“ brauchen künftig wöchentlich 1 x HILFE und wird ihnen aus diesem Grund verwehrt. Nur so lernen diese NICHT-Menschen dazu !!!
November 27, 2017 at 4:03 pm
So etwas ist nur in einer Pseudodemokratie (JUDENDIKTATUR) moeglich.
Von unserem Geld (tatsaechlich erbrachte Leistung) leben sie wie die Maden im Speck,
bauen mehr und mehr ihre Diktatur aus, morden uns hinaus, und alimentieren 3. Weltstaaten,
mit all dem minderwertigen Muell, die sich aufgrund dessen in Massen vermehren koennen,
die sie als Invasoren gegen uns einsetzen.
November 27, 2017 at 10:44 pm
„Mir hatte man nahe gelegt meine Anzeige zurückzuziehen und mich zum Stillschweigen zu verpflichten. Was ich in diesem Fall zugesagt habe.
… und dann ein entsprechendes Schriftstück unterzeichnen musste.“
Frage: WARUM?!?
→ Warum läßt man sich 2 ½ Stunden (quiekend und ächzend) durch die Mangel drehen und verhören – statt einfach zu schweigen (zumal ohne Rechtsbeistand) ab dem Moment, wo man merkt, in welche Richtung das laufen soll? Kein „Angeklagter“ muß sich selbst belasten, nicht einmal vor Gericht!
→ Eine Anzeige zurückzuziehen heißt nichts anderes wie: Ich habe eingesehen, daß ich im UNRECHT bin.
→ Warum läßt man sich zum Stillschweigen „verpflichten“ und unterzeichnet auch noch ein „entsprechendes Schriftstück“?
Wurdest Du dazu gezwungen? Offenbar nicht – es wurde Dir „nahegelegt“.
Was wäre denn geschehen, wenn Du Dich dem NICHT unterworfen hättest?
Genau wie der Fall im obigen Beitrag wäre das eine STEILVORLAGE gewesen, endlich mal „zivilen Ungehorsam“ sprich Widerstand zu leisten – und das sogar relativ „risikoarm“.
Jeder schreit: „Es muß sich etwas ändern!“ Aber wenn es dem Einzelnen obliegt, sich zu widersetzen, zieht jeder feige den Kragen ein. Könnte ja ein bißchen unbequem werden…
Ja, wie soll sich denn dann überhaupt jemals etwas ändern?
(Und wozu? Läuft doch…)
Dezember 3, 2017 at 10:40 pm
„[…] Pem versteht, dass „Unwissenheit nicht vor dem Gesetz schützt“, sagt aber: „So etwas müsse man doch den Bürgern sagen. Das weiß doch keiner.“ Laut des beteiligten Finanzbeamten gehe dieses Gesetz auf eine Geschichte zurück, die sich wie folgt zugetragen hat: […]“
Ne, ne, so ist das leider nicht! „Ignorantia legis non excusat“ (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), Manche – „unsere Dauergäste“ – sind vor dem Gesetz etwas „gleicher“ und extra für diesen Personenkreis wurde von linken JuristX (gendergerecht!) der sog. „Verbotsirrtum“ – § 17 StGB eingerichtet.
„[…] § 17 Verbotsirrtum StGB
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Fußnote:
§ 17: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.12.1975, 1976 I 48 – 1 BvL 24/75 […]“
In den „Genuss“ dieser „ad absurdum“ führenden Norm, kommen – ich kenne bisher KEIN anderslautendes Urteil – Leute mit fremden Pass! Wer wird das wohl sein?
Im deutschen Strafrecht gibt es einige – schwere – Verwerfungen und es bleibt festzuhalten, dass wir – linken Arschgeigen sei „gedankt“ – in einer „Tätergesellschuft“ leben, in der das Täterbefinden weitaus wichtiger scheint, als das Opfer selbst!
Hier tritt – fälschlicherweise – die „Resozialisierung“ in den Vordergrund und völlig unberücksichtigt bleiben der Schutzgedanke für die Gesellschaft, die Abschreckung und die Sühne! Stattdessen werden üble Kreaturen immer wieder zu „Bewährungsstrafen verurteilt“!
Ein absoluter Sinneswandel, sowie eine Änderung der „Linkssprechung“ sind dringend erforderlich!