Das Münchner Amtsgericht hat eine 52-jährige Frau zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt, weil sie mit Dashcam-Aufnahmen die Schuldigen für Sachbeschädigungen an ihrem parkenden Fahrzeug dokumentieren wollte. Das Gericht sah darin eine unbefugte Erhebung personenbezogener Daten und damit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Urteil vom vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).
>>Laut Gericht überwiege aber „das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung“; das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat müsse dahinter zurückstehen.<<
Damit dürften alle Strafzettel, die auf Video oder Fotoaufnahmen begründet sind, hinfällig sein.
Oktober 3, 2017 at 6:57 am
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Oktober 3, 2017 at 8:15 am
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
Oktober 3, 2017 at 8:40 am
Nicht nur alle Strafzettel, die sich auf Video oder Fotoaufnahmen begründen sind hinfällig sondern wegen dem unter anderem fehlenden Geltungsbereich aufgrund der Löschung durch die Bereinigungsgesetze und dem bestehen sämtlicher Behörden aus Firmen die lediglich Verträge anbieten und daraus folgend deren Privathaftung auch alle Bußgeldbescheide, Ordnungswidrigkeiten, Gerichtsverhandlungen, Gerichtsurteile, Anzeigen, Strafverfahren, Verwaltungsvorschriften/gesetze, StPO, ZPO, OWi, OWiG, StVO etc. pp. sind null und nichtig außer das BGB in der Originalfassung von 1891, das HGB und das internationale Seerecht nachdem zum Beispiel sogenannte Gerichtsverhandlungen geführt werden und somit ist diese im Bericht genannte Dame das klassische Beispiel dafür, dass die Deutschen sozusagen von „Amt“swegen dumm und dämlich gehalten gehalten und ausgeplündert werden.
Oktober 3, 2017 at 8:51 am
Dann dürfen die Bank und die Regierungsgebäude auch keine Camera an ihren Gebäude anbringen