Die maltesische Justiz soll künftig gegen deutsche „Reichsbürger“ vorgehen, so melden es NDR, WDR und SZ.
„Reichsbürger“ – wie sie sich selbst nennen – lehnen das politische System der Bundesrepublik ab und wehren sich teils mit bizarren Tricks gegen den Staat. So versuchen einige von ihnen gelegentlich über ein maltesisches Inkasso-Unternehmen Druck auf Richter, Polizisten oder Justizangestellten auszuüben. Sie fordern Hunderttausende oder gar einige Millionen Euro an Schadenersatz für das Handeln deutscher Amtsträger – und das auf quasi offiziellem Weg, als vollstreckbarer Schuldtitel mit Briefkopf der Republik Malta.
Diese sogenannte Malta-Masche soll nun aber unterbunden werden. In einem Schreiben, das vom Auswärtigen Amt an die Justizministerien aller 16 deutschen Bundesländer verschickt wurde, heißt es nach Informationen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“: In Zukunft solle jeder Versuch eines „Reichsbürgers“, in Deutschland auf diese Weise Angst zu verbreiten, direkt an das Auswärtige Amt gemeldet werden. Dort werde man jeden dieser Fälle mit Maltas Generalstaatsanwaltschaft „aufnehmen“. Sie sollen also strafrechtlich verfolgt werden.
Schon seit Längerem haben unter anderem der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Einschüchterungsversuche der „Reichsbürger“ vorzugehen. Nun hat die deutsche Regierung offenbar eine Möglichkeit entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie das in den vereinfachten Mahnverfahren Maltas üblich ist, der ist zusätzlich wegen Meineids dran.
Dezember 9, 2016 at 11:05 am
Zitat: „Die maltesische Justiz soll künftig gegen deutsche „Reichsbürger“ vorgehen“ soso soll sie das nur stellt sich da schon die Frage, ob und mit welchen sagen wir mal 6- und 7stelligen Summen die Malteser dazu bewegt werden sollen gegen sogenannte Reichsbürger, die nichts anderes sind als deutsche Patrioten die ihre Heimat lieben und verteidigen, vorzugehen und dazu noch mit der irrigen Begründung, Zitat: „Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie das in den vereinfachten Mahnverfahren Maltas üblich ist, der ist zusätzlich wegen Meineids dran.“ nur täuschen die Reichsbürger nicht vor sondern geben knallharte Tatsachen wieder denn jeder weiß, zumindest wer aufgeklärt ist, dass jedwede Forderung, Einschüchterung oder Amtsbescheid auf Betrug und vorsätzliche Amtsanmaßung basiert mit der sich als Behörden getarnte Firmen Gehör verschaffen wollen und sich auf irgendwelche nicht existente Gesetze berufen – siehe zum Beispiel den Fall Adrian Ursache – denn in unserer stolzen Heimat gilt lediglich das HGB und das BGB und kein wie gerne behauptet StGB, OWiG, ZPO oder sonstige, die seit den Bereinigungsgesetzen ausnahmslos gestrichen und daher unwirksam sind aber der womögliche Deal mit Malte macht Sinn nämlich für die, die sich als Behörde, Amt oder sonst was ausgeben weil als Privatpersonen agierend und bis zum letzten Hemd in Haftung und Pfändung genommen werden können und der Reichsbürger und andere Patrioten werden immer mehr und wächst den Volksverrätern von „“Amts“wegen offenbar über den Kopf und wird zu deren Problem und was tut man dagegen, man schließt in der Tat illegale Abkommen mit extra viel Schmierung durch geraubte Steuermittel um dem Problem Herr zu werden nur gibt es nicht nur Malta um den berechtigten Forderungen der Reichsbürger etc. Nachdruck zu verschaffen.
Dezember 9, 2016 at 11:20 am
„Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar“
Oha, jetzt wird es ernst für die GEZ-Schergen und die ganzen Scheinbeamten 😉
Werden jetzt die ganzen unberechtigten Forderungen von den BRD-Schergen in Malta wegen Betrugs zur Anzeige gebracht?
Kann es nicht sein, daß der Grund für das eifrige Treiben der BRD-Staatssimulation der ist, das einige ihrer Schergen bereits zahlen mussten und Haus und Hof verloren haben 😉
Schönen Gruß an alle Neuobdachlosen vom System.
Deutschland Ende 2017. Treffen sich zwei Obdachlose auf der Straße. Sagt der eine zum anderen:
„Na, hast du auch für die BRD geraubt?“
Dezember 9, 2016 at 3:23 pm
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
Dezember 9, 2016 at 3:43 pm
die einzigen reichsbürger sind die ewig gestrigen BRD ler.denn ihre Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des deutschen reichs sondern mit ihm identisch (urteil 2BvF 1/73).somit sind alle bekennenden persoträger reichsbürger nazideutschlands von 1937 (Art 116GG)…die sich allerdings 2010 von ihrer sieg heil Regierung habenstaatenlos machen lassen.dort wurde die reichsangehörigkeit auch noch gestrichen …sie sollen ja in Zukunft endgültig die Sklaven der NWO werden unter einem weltweiten kommunistischen zentrlkommitee
Dezember 9, 2016 at 3:55 pm
Das BRD Regime und seine Helfer müssen Hosen gestrichen voll haben.
Dezember 9, 2016 at 3:56 pm
soll natürlich heißen: müssen die Hosen gestrichen voll haben.
Dezember 9, 2016 at 4:15 pm
Viel eleganter funzt es, wenn eine „juristische Person“ bspw. aus einem anderen souveränen Staat eingeschaltet wird. Dann geht die „Verfolgung als Reichsdeutscher“ ins Leere. Weitere Details dazu im Buch Geheimsache: Privatisierung. Bestellung über http://www.car-genossen.ch
Dezember 9, 2016 at 4:59 pm
Der Bescheinigung der Staatsangehörigkeit (1913) soll ab 2017 gar nicht mehr möglich sein ,
laut einiger ,, Systemkritiker“ . Hm , ich hab gestern den Antrag abgegeben, wohlgemerkt
nach Abstammung RuStag1913 ,mit allen Abstammungsnachweisen.Man hat nicht versucht mich abzuwimmeln wie vielmals berichtet.
Angeblich schaut der,, Richter „nach dem rechtlichen Status,bevor er einen vorläd. Also ,ist derjenige im Besitz eines Perso., Reisepasses ( welche Farbe ?) oder Staatsangehörigkeitsausweis und da Staat in welchen Zeitraum.
Ich probier das mal aus , ob es sich wirklich so verhält, nur die selbst gemachten Erfahrungen zählen
So mal sehen wie es läuft wenn nach ESTa- Eintrag und Vollauskunft Gerichtsvorladungen / Gelbe Briefe mit Verweis der Nichtzuständigkeit nicht Folge geleistet wird meiner seits.
Jetzt schicke ich Gelbe Briefe immer ungeöffnet zurück an den Absender . Denke aber , daß es nur die Trägheit des Systems ist , daß die bis jetzt nicht reagiert haben.Ab 4000 Euro werden sie bockig. So weit bin ich noch nicht.
Hat jemand Erfahrungen mit selbiger Wegbeschreitung, bitte mitteilen.
Danke , m.f.G. Wolf Larsen
Dezember 9, 2016 at 6:21 pm
Kommentar aus der Experten-Ecke zum Beitrag von N-TV per Skype: „Inselstaat stoppt Reichsbürger-Post – Malta beendet die Malta-Masche“:
Der Witz daran ist, daß wenn man in UCC eingetragen, sich notariell lebend erklärt hat und seine Person auch beschlagnahmt hat, ist die Forderung/en berechtigt. Da die Firmen und Personalkörperschaften der Firma Bundesrepublik Treuhand grundsätzlich Schreiben/Erpressungen mit Haftandrohung unter Form-Mangel schreiben. Somit ist Betrug ihrerseits belegt und die Forderungen berechtigt!
http://blog.berg-kommunikation.de/internationale-titel/
Dezember 20, 2016 at 6:43 pm
Normalerweise müsste man gegen die Schergen der BRD sofort wegen Beleidigung des Bundespräsidenten Strafantrag stellen, denn wenn die Leute die den deutschen Staatsbürgerschaftausweis besitzen als Reichsbürger beschimpft und betitelt werden, denn der Bundespräsident und alles was sich so Bundesregierung nennt haben selber alle einen solchen Staatsbürgerschaftsausweis, weil sie sonst nie ihr Amt antreten dürften! Also schiessen sie sich selber ins Knie!
Januar 24, 2017 at 8:27 am
Daß der „Rechtsstaat“ seine Wege längst verlassen hat, ist bewiesen.
Und nun legt der „Rechtsstaat“ so wirklich los:
Plötzlich mutieren Verwaltungen zu „Ersatz-Gesetzgebern“, Bürger werden ohne jegliche gesetzliche Grundlage zu ‚Reichsbürgern‘ abgestempelt, um nur aus dieser behaupteten Klassifizierung drastische Maßnahmen zu ergreifen, die vom Waffengesetz über das Sprengstoffrecht bis hin zum Führerscheinentzug oder der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit reichen.
Wir haben es heutzutage mit einem Phänomen zu tun, das ganz klar die Abwesenheit der Gewaltentrennung aufzeigt und ein treffendes Beispiel für die sog. ‚Gewalteneinheitstyrannis‘ bildet. Immer größere Schichten der Bevölkerung haben es plötzlich damit zu tun, daß Erlaubnisinhaber von der Verwaltung als ‚Reichsbürger‘ bezeichnet werden, weil sie es u.a. gewagt haben, mit der herrschenden Merkel-Junta nicht gleicher Meinung zu sein, und dies verfassungsmäßig völlig korrekt durch geäußerte Meinung zum Ausdruck zu bringen. Daß dies vom Bundesverfassungsgericht bis zur Schmerzgrenze abgedeckt ist, wurde vielfach aufgezeigt. Man nehme sich nur einmal die Entscheidung 1 BvR 2150/08 vor und studiere sorgfältig, was dort das Bundesverfassungsgericht zur geschützten Meinungsfreiheit mit Gesetzesrang festlegt. Als Ergebnis kann man davon ausgehen, daß auch die ‚gefährlichsten‘ Meinungen vertreten werden dürfen, und daß der demokratische Diskurs damit gefälligst fertigzuwerden hat, basta!
Was aber macht die Verwaltung? Sie schwingt sich selbst zum Gesetzgeber auf, erfindet einen behaupteten Tatbestand des ‚Reichsbürgers‘ und knüpft hieran die gravierendsten Sanktionen wie oben beschrieben. Dabei wird man vergeblich in Gesetzen oder Verordnungen nach einer Vorschrift suchen, die etwa so beginnen könnte…Wer Reichsbürger ist, der….(ist ein ganz Schlimmer). Ich habe bis heute nichts dergleichen gefunden, aber die Behauptung, man sei ‚Reichsbürger‘ oder ‚hänge der Reichsbürgerideologie‘ an, wird wie eine gesetzliche Norm angewendet und daraus mit obskuren ‚Prognosen‘ dem Bürger unterstellt, er sei unzuverlässig und potenziell gefährlich – eine bodenlose Frechheit!
Wenn schon die Verwaltung eigene Tatbestände erfindet und deren Voraussetzungen selbst bestimmt, dann ist dieser „Rechtsstaat“ auf dem Boden eines echten Staates am Ende.
Derzeit ist eine regelrechte Hysterie zu beobachten, jeden Merkel-Gegner in die ‚rechte Ecke‘ zu drücken und mit fadenscheinigen Behauptungen seiner Erlaubnisse und Privilegien zu berauben entgegen dem allgemeinen Rechtsgrundsatz ’nullum crimen, nulla poena sine lege‘, also: kein Verbrechen und keine Strafe ohne Gesetz. Das spielt heute alles keine Rolle mehr. Bei Bürgern, durchweg aus der ‚Mittelschicht,‘ wird bei der geringsten Aufmüpfigkeit das ‚Reichsbürger-Spielchen‘ aktiviert jenseits von Recht und Verfassung.
Ich habe bisher noch nicht gehört, daß ein Herr Maas die Gesetzgebungskompetenz für sich angemahnt hätte. Für was brauchen wir noch Gesetze, wenn die Verwaltung sich einen eigenen Beurteilungsspielraum anmaßt, der faktisch verfassungswidrige Gesetzgebung darstellt? Dazu kommt dann noch das hierauf abgestimmte Verwaltungsverfahren, in dem der Bürger sich entgegen allen Regeln zu ‚entlasten‘ hat, wenn ihm solch ein hirnrissiger ‚Vorwurf‘ gemacht wird. Das Verfahren zeichnet sich durchweg dadurch aus, daß die erforderlichen ‚Tatsachen‘ verschwiegen werden, und allenfalls auf ‚Erkenntnisse‘ oder ‚Mitteilungen‘ anderer Behörden verwiesen wird, die nicht mitgeteilt werden. Liebe Leser, ziehen Sie bitte selbst den Schluß daraus, was das alles soll.
Beängstigend ist, daß auch immer mehr Polizeibeamte mit Disziplinarverfahren überzogen werden, wenn sie von ihrem verfassungsmäßigen Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen. Daß die öffentliche Sicherheit darunter leidet, versteht sich von selbst. Ich denke, wir sind in einer unheilvollen Entwicklung, die Merkel wohl als ihren ‚guten Weg‘ zu bezeichnen beliebt. Und was sie damit noch ’schaffen‘ will, erfüllt mich mit Grausen.
Und deswegen wird gegen jeden beteiligten Behördenangestellen ein Verfahren initiiert, ein Verfahren, welches einen bleiben Eindruck in die Personalstammakte prägt.