Mitten in einem belebten Hinterhof, vor spielenden Kindern eröffnet ein Polizeibeamter das Feuer auf einen Flüchtenden, der mit Marihuana handeln soll. Die Polizeikugel trifft den unbewaffneten Mann ins Genick, er ist sofort tot. Alles ganz legal, sagt die bayerische Justiz, ein „tragischer Unglücksfall„. Sie stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Todesschützen ein. Selbst in Polizeikreisen sorgt das für Kopfschütteln. Juristen fordern angesichts des Falls: Die gesetzlichen Grundlagen für den Schusswaffeneinsatz durch Polizisten müssen dringend verschärft werden.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen ermittelt. Anderthalb Jahre lang. Jetzt hat sie das Verfahren eingestellt. Der Polizist habe völlig rechtmäßig gehandelt. Es liege ein „tragischer Unglücksfall“ vor.
Wozu haben Polizisten Schusswaffen wenn sie diese nicht einsetzen dürfen?
Entweder die Polizei hat Schusswaffen und benutzt diese auch mit tödlichen Konsequenzen gegen Kriminelle oder die Polizei geht in Zukunft mit rosa Wattebällchen auf Streife.
September 26, 2016 at 5:56 am
Was der Bulle und von wegen ein Polizeibeamter gemacht hat ist schlicht und ergreifend vorsätzlicher Mord zumal weder be- noch nachgewiesen wurde, dass der Ermordete tatsächlich mit Drogen handelte und womöglich bewaffnet war und dazu noch vor spielenden Kindern, die sofort das Feindbild Nr.1 traumatisch erleben nämlich diesen durchgeknallten Angestellten einer Wach- und Schließfirma der offensichtlich ohne jedweden Grund durch die Gegend ballert und das die sogenannte illegale Staatsanwaltschaft den Mord abschmettert liegt in der Sache der Dinge denn die Wortmarke Polizei mißbrauchende, Staatsanwälte die für einen nicht existierenden Staat anwalten und die Angestellten einer Firma Amts- oder sonstigen Gerichten sich Richter nennende gehören gemeinsam zu den Hoch- und Volksverrätern die charmant gesagt wegen zum Beispiel Amtsmißbrauch an die Wand gehören und amerikanische Gepflogenheiten werden in der Tat zur Regel heißt, erst schießen dann fragen und das selbst, wenn durch sagen wir mal Querschläger Kinder als tragischen Unglücksfall getarnt zu Schaden kommen oder getötet werden ergo, Bullen, Staatsanwälte und Richter sind lediglich ausführende Handlanger einer Menschen (außer, Juden, Nigger und Moslems weil diese als Mensch zu bezeichnen wäre zu viel des Guten) – und volksverachtenden Clique die sich Regierung nennt aber selbst nur Handlanger darstellen.
September 26, 2016 at 5:58 am
So manipuliert der Staat , die Behörde festgelegtes Gesetz! – gerade so wie es den Behörden in den Kram passt.
1.
Hier widerspricht sich das Geesetz in der Anwendung und Handhabung und Argumentation.
1.1
Auch von States wegen kann Mord nicht legalisiwrt sein noch werden. Mord ist nicht bzw. Nie legal. Anderes ist inhaltlose Schutzbehauptung.
2.
Die Handlungsweise des Schützen und der Justiz ist Missbrauch seiner/ihrer Position.
3.
Ist das die von Sozialdemokraten und vom sog. Gesetz angeordnete Soziale Gerechtigkeit.
4.
Diese Tat beweist, dass Soziale Gerechtigkeit zwar behauptet wird aber diese nicht existiert. Ebenso Solidarität insb. von Sozialdemokraten von Staats wegen zerstört wird.
5.
Sozialdemokratischer Verstand heisst: Fremde Leistung als die seinige zu behaupten 7ns einzufordeen. / oli
September 26, 2016 at 6:16 am
Klar, gegen Landsleute sitzt die Pistole locker. Wehe dem, wenn es ein Ausländer gewesen wäre. Das lässt man sich lieber verprügeln:
September 26, 2016 at 11:16 am
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
September 26, 2016 at 4:42 pm
Möglicherweise eine islahme oder negroide Migratte.
Da ist es schon aus Eigenschutz angebracht, sofort zu schießen.