„Mir ist ein Friedhof voller Krimineller lieber als leere Gefängnisse“, sagte Gianluca Buonanno, als er seinen neusten Plan vorstellte.
Der Bürgermeister von Borgosesia in der Region Piemont will laut „La Repubblica“ einen Fond einrichten, um Waffen für die Einwohner seiner Gemeinde zu subventionieren. Der von ihm vorgeschlagene „Bonus Pistola“ beträgt rund 250 EURO etwa 30 Prozent einer Pistole.
Damit greift Buonanno eine Debatte über Notwehr auf, die dieser Tage in Italien entbrannt ist. Anlass ist der Fall eines 65-jährigen Rentners in Vaprio d’Adda bei Mailand, der in der Nacht auf Dienstag einen 22 Jahre alten Einbrecher in seinem Haus erschossen hatte. Der Rentner, der laut „Corriere della Sera“ angegeben hatte, in Notwehr gehandelt zu haben, wurde wegen Verdacht auf Totschlag festgenommen.
„Ich habe es satt zusehen zu müssen, wie Hauseigentümer vor Gericht landen, nur weil sie sich verteidigen“, meinte Buonanno dazu. Mit dem „Waffen-Bonus“ wolle er deshalb seine Mitbürger ermutigen, „sich selbst zu verteidigen“, sagt er.

November 20, 2015 at 9:33 pm
Hat dies auf Grüsst mir die Sonne… rebloggt.
November 11, 2015 at 6:11 am
Unsere Buergermeister sollten diesem Beispiel so schnell wie moeglich folgen. Die Invasoren sind zu grossen Teilen erfahrene Kaempfer. Wenn irgendawann einer der Kulturbreicherer nachts in unserem Schlafzimmer stehen sollte, moechte ich nicht nur ein laecherliches Pfefferspray bei der Hand haben.
Oktober 31, 2015 at 10:10 am
Du sollst nicht fragen, ob ‚er wohl hin is‘, sondern das Arschloch einfach an den Eiern aus DEINEM HAUS ziehen, in dein Auto verfrachten und ihn irgenwo möglichst weit weg in der Natur aus dem Wagen schmeissen! Dann machst du deinen Wagen so sorgfältig wie möglich sauber … und lebst dein Leben weiter.
Oktober 31, 2015 at 10:08 am
Die Deutschen haben kein Recht auf ‚Widerstand gegen den Staat‘, sonder ein Recht auf Widerstand gegen eine Verbrecherbande! Denn dem Kirchenvater Augustinus zufolge, ist ein Staat, wenn er nicht mehr an das Recht gebunden handelt eine Räuberbande!!!
Oktober 30, 2015 at 6:05 am
Hat dies auf schlussmitlustigdotcom rebloggt.
Oktober 29, 2015 at 9:52 pm
scheiss drauf, wenigstens is a Drecksau weniger! ich würd des ganz gleich machen, übern Haufe schießen, und dann fragen ob er wohl hin is!!! scheiss Krippln elendigen.
Oktober 29, 2015 at 6:03 pm
Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
Oktober 29, 2015 at 3:23 pm
Wenn das „Berufsrisiko“ für die Verbrecher extrem ansteigt, werden es sich die Verbrecher überlegen, ob sie genau in diesem Ort mit sehr vielen Waffenbesitzern ihr schändliches Handwerk ausüben oder doch lieber zu den Waffen Hassern gehen und die dort „bereichern“…..Kennesaw und Nelson in Georgia USA sollte uns allen zum Vorbild dienen… übrigens…. in Kennesaw gibts so gut wie keine Verbrechen, seit über 25 Jahren!
Oktober 29, 2015 at 11:29 am
Es gab eine Zeit in Deutschland , da war es verwerflich , bewaffnet herumzulaufen .Jetzt ist es in einigen Gebieten verantwortungslos unbewaffnet zu sein . Der sog. Staat hat völlig versagt und die Deutschen haben ein Recht auf Widerstand auch gegen den Staat , besonders einem Staat , der unsere Gesetze bricht und die Bürger schutzlos läßt . WEHRT EUCH , mit allen Mitteln !
Oktober 29, 2015 at 8:39 am
Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
„Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“
https://bewusstscout.wordpress.com/2014/12/04/richterinnen-und-beamte-weigern-sich-ihre-urteile-und-beschlusse-personlich-zu-unterschreiben/
http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/
Glück, Auf, meine Heimat!