§ 146. Geldfälschung. 2(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummer 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
4(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
5(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Finanznot macht erfinderisch – und fördert mitunter Ideen zu Tage, mit denen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können. Wie das geht, kann man bei der eurokritischen Alternative für Deutschland (AfD) sehen. Die Partei versucht, politische Botschaften unters Volk zu bringen und damit gleichzeitig Geld zu verdienen.
Daher ersann Schatzmeister Piet Leidreiter eine findige Idee. Er schlug seiner Partei vor, Ein-D-Mark-Goldmünzen zum Kauf anzubieten. Mit dem Vertrieb von Gold verfolge die AfD zwei Ziele gleichzeitig, sagte Leidreiter Handelsblatt Online. „Zum einen wollen wir – wie mit unserem Glühbirnen-Shop – unsere Kritik am Euro und an der EU politisch manifestieren.“ Auf der anderen Seite sollen die Einnahmen gesteigert werden, um in den Genuss der staatlichen Mittel zu kommen. „Da ist der Goldhandel ein kreatives Mittel“, sagte er. „Ziel ist es, zwei Millionen Euro Umsatz damit zu machen.“
Gold mag zwar legales Zahlungsmittel sein, doch ist eine Goldmünze in Form einer Ein-D-Mark Münze ein offizielles Zahlungsmittel im Wert von einer D-Mark oder ist das Gold mehr Wert oder wird es durch den Druck „Eine-D-Mark“ abgewertet?
Zumal ist es eine Herstellung von offiziell anerkannten Zahlungsmittel, die Bundesbank wechselt ja immer noch entsprechend, und so dürfte dies auch strafbar sein.
August 20, 2014 at 2:56 am
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
August 20, 2014 at 3:07 am
Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt.
August 20, 2014 at 12:40 pm
Hat dies auf diwini's blog rebloggt.
August 20, 2014 at 1:00 pm
Was soll das schon wieder, eine goldene D-Mark,,Ziel ist es, zwei Millionen Euro Umsatz damit zu machen.“ Ja was denn, D-Mark auf der anderen Seite und Gewinnerzielung in Euro – Schwachsinn. Die sogenannte D-Mark ist auch nur eine billige Besatzerwährung! Auf welcher Seite steht eigentlich die A.f.D.? Alle politische Parteien des Großbetriebes BRD sind Untertane der NWO und heuchelnde Gestalten, wo nur eins zählt, GELD und MACHTAUSÜBUNG. Leute wacht auf, auch diese Partei ist ein Strandläufer im Auftrage gewisser Geheimdienste. Die NPD z.B. wurde auch nur wegen der unter Kontrolle gehaltenen Bürgerinnen und Bürger des nicht handlungsfähigen Staates DR durch den englischen Geheimdienst gegründet. Noch eins drauf, der Euro ist FALSCHGELD besteht aus Papier und Nickel und wo steht geschrieben,,Wer Banknoten fälscht, nachmacht usw. na ja belassen wir das!
August 20, 2014 at 2:19 pm
Auf welcher Seite sie steht? Da fragen sie doch den Herrn Lucke, der hat sie erst vor kurzem gewechselt.