Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird.
Soweit die Theorie, doch wie sieht die Praxis aus?
Es war kurz vor dem geplanten Ende der dritten Kundgebung im Rahmen der „Fahrt der Erinnerung“ des Nationalen Widerstands Zweibrücken. Diese machte am gestrigen Tage mit Kundgebungen in Pirmasens, Zweibrücken und Homburg Station, um auf den alliierten Bombenholocaust in unserer Region aufmerksam zu machen. Die Kundgebungsreihe wurde unterstützt durch die NPD-Kreisverbände Westpfalz und Trier, sowie durch die Kameraden des Pfalzsturm Kaiserlautern. Zum Abschluß sollte, wie bei den vorangegangenen Kundgebungen auch, die Nationalhymne gespielt werden.
Was eigentlich in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein sollte, war für den SPD-Apparatschik Clemens Lindemann eine schier unvorstellbare Provokation.
Zunächst ließ er mit Polizeigewalt das Abspielen des Deutschlandliedes unvermittelt abbrechen. Eine paradoxe Situation. In Deutschland geht ein deutscher Politiker und Ehrenbeamter gegen das Abspielen der offiziellen Landeshymne vor. Nationalmasochismus pur. Ein Verhalten, das man eigentlich nur von kolonialisierten Völkern kennt, worauf sinnigerweise Safet Babic in einem Redebeitrag, mit Verweis auf Franz van Nonn (Die Verdammten dieser Erde), hinwies.Anscheinend haben die SPD-kritischen Redebeiträge das Faß zum Überlaufen gebracht. Mit seinem Verhalten hat Clemens Lindemann seine Kompetenzen weit überschritten und ein fatales Demokratie- und Geschichstverständnis zutage gelegt. Doch es kam noch schlimmer.
In der Diskussion um das Abspielen der Nationalhymne zwischen dem Versammlungsleiter Detlef Walk, sowie Markus Walter einerseits und dem Landrat und dem Einsatzleiter der Polizei andererseits, spielte sich der Landrat schon in selbstherrlicher Manier auf und machte klar, daß ihn Recht und Gesetz wenig interessiere und er mit allen Mitteln unterbinden werde, daß die Nationalhymne abgespielt wird.
Im Rahmen eines Schlichtungsversuches durch NPD-Parteivorstandsmitglied Ricarda Riefling, versuchte Landrat Lindemann zunächst, der vierfachen Mutter das Funktelefon gewaltsam zu entreißen, weil er vermutete, daß sie das Gespräch damit aufgezeichnet habe. Damit wird deutlich belegt, daß er wußte, daß sein Verhalten pflicht- und rechtswidrig war. Er wendete dabei dermaßen heftige Gewalt an, daß Ricarda Riefling Quetschungen an der Hand erlitt und das Display ihres iPhones durch den Druck zerbrach. Als Ricarda Riefling diese Gewaltattacke in legitimer Notwehrabsicht abwehrte, schlug Lindemann der Rednerin der NPD brutal mit der Faust ins Gesicht. Das überraschte Opfer blutete. Ricarda Riefling erlitt hierdurch eine Prellung des Nasenbeins, Nasenbluten und eine Schädelprellung, sowie Quetschungen und blutige Kratzspuren an der Hand. Dies wurde durch eine Notfallbehandlung in der Uniklinik Homburg noch am gleichen Tag attestiert.
Anstatt daß die Polizei nun dem Angriff des Landrates Einhalt gebot, knüppelte diese Ricarda Riefling zu Boden, wodurch sie zweimal ohnmächtig wurde und schwere Prellungen am ganzen Körper erlitt. Dies wurde zwischenzeitlich auch vom politischen Gegner bereits in zahlreichen Veranstaltungsberichten dokumentiert.
(gefunden hier)Egal welcher Meinung man nun auch ist, man sollte wohl jedem das gleiche Recht zubilligen!!! Zumal es sich bei dem Abspielen der deutschen Nationalhymne auf dem Gebiet der BRD um eine Selbstverständlichkeit handelt oder ist es nur bestimmten Gruppen vorbehalten?
März 4, 2013 at 9:52 am
Ja, die SA marschiert wieder nur heißt sie jetzt Polizei, aber kämpft wie schon früher gegen Andersdenkende!
März 4, 2013 at 10:18 am
Im Kampf gegen Rechts ist jedes Mittel Recht(s)
Meint zumindest MS Nappo
März 4, 2013 at 8:17 pm
Reblogged auf
http://deutschlands-wahrheit.blogspot.ie
März 4, 2013 at 8:19 pm
So ein widerlicher, peinlicher Nestbeschmutzer. Den sollte man mal schön mit einem Baseballschläger bearbeiten.
März 4, 2013 at 8:36 pm
Wer wird denn gewalttätig werden?
Einfach mal eine Roma oder Moslemsippe bei ihm im Hause einquartieren. Mal sehen wie toll er es nach einigen Tagen oder Wochen findet, wenn seine Bude ausgeraubt, seine Frau und kinder vergewaltigt und er kulturell bereichert wurde.
Ich denke, dass das mehr wirkt als einen armen Baseballschläge so schändlich zu missbrauchen *ggg
März 7, 2013 at 9:46 am
Wie wärs denn rechtsstaatlich zu reagieren? Strafanzeige gegen Landrat Lindemann stellen, Zeugen benennen? Ich habe Sympathie für vieles, aber Worte wie „Nestbeschmutzer, Baseballschläger bearbeiten oder Moslems/Roma als Frauen-/Kindervergewaltiger“ zu benennen, schrecken mich ab. Dass Argumente und das Recht auf freie Meinungäußerung bzw. das Abspielen der deutschen Nationalhymne nicht mit unrechtmäßiger Vorgehensweise und sogar des Mißbrauchs des Polizeiapparates unterbunden werden darf, steht für mich außer Frage. Man sollte sich davon aber nicht provozieren lassen und in die gleiche Dummheit verfallen unrechtmäßige Mittel anzuwenden, bzw. deren Anwendung zu fordern.